AGB:

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fell & Pfote –Hundesalon Eicken.

Inhaber Stefan Wessel, Künkelstraße 6, 41063 Mönchengladbach

 

§1. ALLGEMEINES

 

1.1 Der Hundesalon Fell und Pfote- Hundesalon Eicken  Inhaber Stefan Wessel, Künkelstraße 6,

       41063 Mönchengladbach, wird nachfolgend kurz als „Fell & Pfote Hundesalon“ bezeichnet.

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Fell           & Pfote Hundesalon. Sie betreffen alle Leistungen, Angebote und den Verkauf von Produkten im Ladenlokal,               sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fell & Pfote Hundesalon gelten in ihrer jeweils

       neuesten Fassung.

 

 

§2. PFLEGEBEHANDLUNGEN EINSCHLIESSLICH FRISEURLEISTUNGEN

 

2.1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden werden von Fell & Pfote Hundesalon nach Maßgabe dieser

        Allgemeinen Geschäftsbedingung und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

 

2.2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität, die Erhaltung der Gesundheit

        des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.

 

2.3. Generell und grundsätzlich behält sich Fell & Pfote Hundesalon das Recht vor, Aufträge

        anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Fell & Pfote                  Hundesalon.

 

2.4. Fell & Pfote- Hundesalon vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge.

        Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten,                      mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden                kann.

a) Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben. 

     Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termins per Banküberweisung

     oder in bar zu zahlen.

b) Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 30 Minuten behält sich Fell & Pfote Hundesalon vor diesen abzusagen.         In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben.

 

 

§3. PREISE UND BEZAHLUNG

 

3.1. Sofern zwischen Fell & Pfote Hundesalon und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten

        die Preise, die im Ladenlokal in der Preisliste ausgelegt sind. Sie gelten ausschließlich für gepflegte, filzfreie,                  ruhige Hunde in der durchschnittlichen Größe der angegebenen Rasse.

        a) Am Telefon oder vor Ort vorab genannte Preise (Standardpreise sind im Salon einzusehen) gelten für                             regelmäßig gepflegte, filzfreie, ruhige Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.

       b) Der Leistungsumfang wird vor Beginn der Behandlung mit dem Kunden mit Hilfe der Preisliste und unter                      Begutachtung des Pflegezustandes des Hundes vereinbart.

       c) Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der                                Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 50 Euro nicht übersteigen.

 

3.2.   Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere das                        Entfilzen des Hundes mit dazu ggf. erforderlichen Pflegeprodukten, sowie eine Parasitenbehandlung.

 

3.3    Nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Tierhalters werden  als           Mehraufwand in Rechnung gestellt.

 

3.4 Eine Säuberungspauschale für Arbeitsmaterialien und Räumlichkeiten in Höhe von 35 Euro wird fällig, wenn der         Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall,           Milbenbefall etc.).

 

3.5. Der Behandlungspreis ergibt sich aus, der im Salon ausliegenden Preisliste zzgl. ev. Mehraufwand, diesen AGB              und der Beauftragung. 

 

3.6 Sofern zwischen dem Kunden und Fell & Pfote- Hundesalon nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,         ist die Bezahlung der Behandlung  und ggf. der Artikel aus dem Ladenlokal bei Abholung des Hundes  bzw. gegen         Warenübergabe sofort in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

3.7. Das Tier muss nach der Behandlung vom Tierhalter persönlich, von einer dem Hundesalon persönlich                            bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

 

3.8  Der Tierhalter haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an den Hundesalon                              abwendbar gewesen wären.

 

 

§4. HAFTUNG

 

4.1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund  bisher zu keinerlei          Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

 

4.2. Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für den Hund                      besteht. Ebenso bestätigt er, dass der Hund einen gültigen Impfschutz besitzt.

        Sollte eine Hundehaftpflichtversicherung nicht vorhanden sein, haftet der Halter privat für alle eventuellen                  Schäden, die durch den Hund verursacht werden. In dem Fall der Nichtversicherung behält sich Fell & Pfote                  Hundesalon vor nach eigenem Ermessen Aufträge abzulehnen.

 

4.3. Verletzungen am Personal durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.

 

4.4. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär der nächstliegende                Tierarzt eingeschaltet.  Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Fell & Pfote Hundesalon im Sinne des                  Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind                      ausschließlich vom Tierhalter zu tragen.

 

4.5. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder                            Abwesenheit des Kunden, kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Fell & Pfote                Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der                              Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon im Rahmen einer                Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon zu                  melden.

 

4.6. Fell & Pfote Hundesalon haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz                                    Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Tierhalter oder Dritten ein Schaden entsteht.

 

4.7 Der Kunde verpflichtet sich Unverträglichkeiten des Hundes vor der Behandlung anzugeben. Fell & Pfote                       Hundesalon haftet daher nicht, wenn Schäden durch Unverträglichkeiten von Pflegeprodukten entstehen, die             der Kunde zuvor nicht angegeben hat. Außerdem kann Fell & Pfote Hundesalon nicht haftbar gemacht werden,           wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen.

 

4.8 Bei sehr unruhigen Hunden kann sich die Verletzungsgefahr erhöhen. Ferner entfällt die Haftung

       von Fell & Pfote Hundesalon in den Fällen, in denen durch zu starke Unruhe des Hundes, dieser während der               Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. 

 

4.9 Ebenfalls können starke Verfilzungen im Fell die Verletzungsgefahr erhöhen. Durch das Entfernen starker                       Verfilzungen können Hautirritationen und Rötungen entstehen. Wird der Hund während der Behandlung trotz             der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt, kann Fell & Pfote Hundesalon hierfür nicht haftbar gemacht         werden.

 

4.10 Fell & Pfote Hundesalon ist berechtigt zum Schutz vor Verletzungen dem Hund einen Maulkorb anzulegen,                    bzw. den Halter aufzufordern dem Hund einen Maulkorb anzulegen.

 

4.11 Fell & Pfote  Hundesalon behalt sich vor Hunde nur in Anwesenheit des Halters zu behandeln.

 

 

 

§5. Mängel:

 

5.1. Der Kunde verpflichtet sich den Hund unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu                untersuchen. Stellt er einen Mangel fest, ist dieser unverzüglich mitzuteilen. Fell & Pfote Hundesalon hat dann            das Recht zur sofortigen Nachbesserung. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

 

5.2. Wird ein Mangel festgestellt, den Fell & Pfote Hundesalon zu verantworten hat und kann dieser nicht                            umgehend korrigiert werden, ist Fell & Pfote Hundesalon zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender                    Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatzleistungen oder Zusatzkosten vom Kunden geltend gemacht                      werden können.

 

 

§6. DATENSCHUTZ

 

6.1 Der Kunde verpflichtet sich alle Daten, die für die professionelle Durchführung der Behandlung des Tieres                     notwendig sind, an Fell & Pfote Hundesalon zu geben. Fell & Pfote Hundesalon speichert die Daten digital oder           analog in einer Kundenkartei.

 

6.2 Die von Fell & Pfote Hundesalon angelegte analoge oder digitale Karteikarte mit kundespezifischen Daten wird           vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt. Dazu zählt, dass die erhobenen Daten nur für            den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben              werden.

 

6.3 Die erhobenen Daten werden nicht zu Werbezwecke genutzt.

 

6.4 Bei Angabe der Telefonnummer werden Telefonanrufe Zwecks Terminabsage- bzw. Verschiebung  sowie Anrufe           während der Behandlung des Hundes ausdrücklich erlaubt.

 

6.5 Eine Terminerinnerung per SMS wird ausschließlich nur auf gesonderten Wunsch versendet.

 

 

 

§7. GERICHTSSTAND

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Mönchengladbach.